Pressemitteilung

Die Brücke Wohnstätten gGmbH zur Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflegebranche

In der Tat sorgt die eingeführte Impfpflicht für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche auch bei uns zu teils kontroversen Diskussionen. Die Palette der vertretenen Meinungen ist erwartungsgemäß groß. Für Viele ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn der Gesetzgeber denn eine Impfpflicht im Kampf gegen die Corona-Pandemie für erforderlich hält, warum diese ausgerechnet nur für eine bestimmte Personengruppe bzw. bestimmte Einrichtungen gelten soll. Die Akzeptanz der Maßnahme wäre bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht sicherlich größer.

Erfreulicherweise kann der absolut überwiegende Teil unserer Mitarbeiter, vom Hausmeister über unser Pflege- und Betreuungspersonal bis hin zur Verwaltung und der Geschäftsleitung bereits einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben noch etwas abgewartet und haben sich nun entschieden, unsere in Kürze im Haus angebotenen Impftermine zu nutzen. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an Dr. Uwe Stolz und sein Team, die in der Vergangenheit bereits fünf Vor-Ort-Termine ermöglicht haben und auch die nächsten beiden sicherstellen werden.

Corona Impfung Booster

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen sind bekanntlicherweise keine Menschen von einem anderen Stern, sondern Teil unserer Gesellschaft. Naturgemäß gibt es deshalb auch in unseren Reihen Mitarbeiter, die angesichts des Wirrwarrs an Fakten, Statistiken und Fake-News unsicher sind, was denn die richtige Entscheidung ist. Das ist menschlich und wir können das nachvollziehen. Dennoch gibt es aber nun rechtliche Vorgaben, die für uns alle gelten. Deshalb führen wir mit den betreffenden Mitarbeitern Gespräche auf Augenhöhe. Dabei ist es uns als Arbeitgeber besonders wichtig, den von Gesetzgeber erzeugten Druck nicht noch zu verstärken. Vielmehr sollen Informationen im Vordergrund stehen. Informationen zur gesetzlichen Lage und darüber, mit welchen Folgen unter Umständen zu rechnen ist, wenn der vollständige Impfschutz zum gesetzten Termin nicht nachgewiesen werden kann.

Es steht natürlich zu befürchten, dass es zu Personalengpässen kommt, wenn nicht alle Mitarbeiter einen vollständigen Impfschutz nachweisen können und das Gesundheitsamt im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens zu dem Ergebnis kommt, diesen Mitarbeitern die Beschäftigung in unserer Einrichtung zu untersagen. Das ist aber auch nicht anders, wenn eine Infektionswelle den Landkreis durchläuft und Quarantänen verhängt werden müssen. Im speziellen Fall des fehlenden Impfnachweises müssen wir allerdings gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, dem Landkreis und auch dem Sozialministerium des Freistaats nach Lösungsansätzen suchen, um die Arbeitsfähigkeit der Einrichtung nicht zu gefährden. In den zurückliegenden (fast) 2 Jahren Corona-Ausnahmesituationwar das jedenfalls immer sehr gut möglich. Das Gesundheitsamt war uns jederzeit ein zuverlässiger und hilfreicher Partner.

Wir werden jedenfalls um jeden unserer Mitarbeiter kämpfen. Es gilt, persönliche Schicksale oder das eigentlich ungewollte Verlassen des Berufs zu vermeiden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ganz besondere Menschen, die es wert sind, dass die Gesellschaft ihre alltäglichen Leistungenwahrnimmt und um die man sich bemüht. Denn ebenso kümmern sie sich aus Bedürfnis um ihre Bewohner. Ohne sie geht gar nichts. Sie halten den Laden am Laufen. Das sollte die Politik nicht vergessen. Sie erneut zu allererst in die Pflicht zu nehmen, war sicherlich kein hilfreicher Schritt.

Großweitzschen, 12.01.2022